Kopfzentrum Bielefeld
Epley-Manöver bei Lagerungsschwindel

Der Lagerungsschwindel (Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel) geht meist auf kleine Kalkkristalle im Gleichgewichtsorgan des Innenohrs zurück. Das Epley-Manöver ist eine festgelegte Reihenfolge von Kopf- und Körperlagen, mit der diese Kristalle aus dem Bogengang herausbewegt werden sollen.
Wann das Manöver eingesetzt wird
Typisch sind kurze Drehschwindelattacken, die durch einen Lagewechsel ausgelöst werden, etwa beim Umdrehen im Bett, beim Blick nach oben oder beim Bücken. Vor dem Manöver wird untersucht, welches Ohr und welcher Bogengang beteiligt sind; der Dix-Hallpike-Lagetest gilt als Standarduntersuchung. Das Epley-Manöver wird vor allem dann eingesetzt, wenn sich Kristalle im hinteren Bogengang befinden; für andere Bogengänge kommen andere Lagerungsmanöver in Betracht.
Ablauf
Das Manöver wird im Liegen auf einer Untersuchungsliege durchgeführt. Der Kopf wird dabei nacheinander in mehrere, festgelegte Stellungen gebracht und jeweils eine Weile gehalten, bis die typischen unwillkürlichen Augenbewegungen und die Schwindelreaktion nachlassen. Die Folge der Lagen kann mehrmals wiederholt werden. In der Regel sind keine Betäubung und keine Medikamente erforderlich.
Beschwerden, Nebenwirkungen und Grenzen
Die Bewegungen können Übelkeit oder Erbrechen auslösen, ähnlich wie während einer Schwindelattacke. Nicht geeignet ist das Manöver für manche Patienten, zum Beispiel wenn die Halswirbelsäule nicht frei beweglich ist; das wird vorab geklärt. Ob die Beschwerden nach dem Manöver vollständig verschwinden, lässt sich nicht vorhersagen; manchmal sind Wiederholungen oder ein anderes Vorgehen nötig.
Verlauf und weitere Schritte
Bei etwa der Hälfte der Betroffenen klingen die Beschwerden innerhalb von ein bis drei Monaten auch ohne Behandlung ab; eine Behandlung ist also nicht immer nötig. Wenn der Lagerungsschwindel sehr belastend ist oder länger besteht, können Lagerungsmanöver helfen. Für zu Hause gibt es leicht abgewandelte Übungen, die nach ärztlicher Anleitung möglich sind. Bleiben die Beschwerden bestehen oder treten neue Symptome auf, wird der Befund erneut eingeordnet. Bei plötzlicher Hörminderung, starken Kopfschmerzen, Doppelbildern oder Sprach- und Empfindungsstörungen ist eine sofortige ärztliche Abklärung erforderlich.