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Kopfzentrum Bielefeld

Hörgeräteverordnung und Anpassung

Ohr & Hören & Schwindel
Medizinische Zeichnung: Hinter-dem-Ohr-Hörgerät mit feinem Schallschlauch und Ohrpassstück im Gehörgang, daneben eine liegende Patientin bei der Anpassung

Bei einer Hörminderung kann ein Hörgerät das Hören und Verstehen verbessern. Vor der Versorgung steht eine ärztliche Hörprüfung; auf ihrer Grundlage wird die Verordnung ausgestellt und das Gerät anschließend individuell eingestellt und im Alltag erprobt.

Vor der Versorgung: Untersuchung

Zunächst werden Ohr und Trommelfell angesehen und das Hörvermögen gemessen. Medizinisch wird unterschieden, ob der Schall nur gedämpft ins Innenohr gelangt (Schallleitungsstörung, meist äußeres Ohr oder Mittelohr betroffen) oder ob das Innenohr selbst geschädigt ist (Schallempfindungsstörung, häufiges Beispiel ist die Altersschwerhörigkeit). Je nachdem, welcher Teil des Ohres geschädigt ist und wie stark, kommen unterschiedliche Behandlungen infrage. Ist die Hörminderung vorübergehend – etwa durch einen Pfropf im Gehörgang oder Flüssigkeit im Mittelohr –, wird zuerst die Ursache geklärt.

Verordnung

Für die Versorgung mit einem Hörgerät ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, die nach der Hörprüfung ausgestellt wird. Gesetzlich Versicherte haben nach § 33 Abs. 1 SGB V Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörhilfen; zur Versorgung gehören neben dem Gerät auch Dienstleistungen wie Anpassung, Testen, Wartung und Reparatur. Regelversorgung ist die Versorgung beider Ohren. Ob und in welcher Form Kosten übernommen werden, hängt vom Versicherungsstatus ab und wird vorab besprochen.

Anpassung

Die Anpassung erfolgt gemeinsam mit dem Hörakustiker oder der Hörakustikerin. Dabei werden audiologische Messungen durchgeführt, das Gerät individuell auf den Hörverlust eingestellt und zur Erprobung im Alltag angeboten. Üblich sind Geräte, die hinter dem Ohr getragen werden (HdO), und solche, die im Ohr sitzen (IdO); die Bauform richtet sich nach Art und Grad der Hörminderung sowie nach den Anforderungen im Alltag. Bei der Feinanpassung kann der Schall auch direkt im Gehörgang gemessen werden, um die Einstellung zu prüfen. Bis die Einstellung passt, sind meist mehrere Termine nötig; danach folgen Kontrollen und Wartung.

Grenzen und weitere Möglichkeiten

Ein Hörgerät verbessert das Hören und Verstehen, ersetzt aber das natürliche Gehör nicht. Ob und wie stark es im Einzelfall hilft, hängt von Art und Grad der Hörminderung ab; ein bestimmtes Ergebnis kann nicht zugesichert werden. Bei starker Innenohrschwerhörigkeit oder bei Gehörlosigkeit kann ein Cochlea-Implantat infrage kommen. Reichen Hörgeräte bei einer einseitigen Versorgung nicht aus, sind auch Knochenleitungssysteme möglich. Die Auswahl der passenden Lösung wird nach dem Befund gemeinsam besprochen.

Medizinische Quellen