Langjährige Sonneneinstrahlung, chronische Reizungen oder genetische Veranlagung können zu Neubildungen der Ohrmuschel führen. Mit zunehmendem Alter besteht die Möglichkeit, dass sich bösartige Neubildungen entwickeln, erkennbar durch nicht abheilende, nässende Geschwüre oder Krusten.
Probenentnahme oder Entfernung des betroffenen Bereichs zur Bestimmung der Art der Veränderung. Bei bösartiger Veränderung ist oft eine vollständige operative Entfernung erforderlich. Größe oder zusätzliche krankheitsbedingte Veränderungen können eine Operation unter Vollnarkose während notwendig machen.
Operation:
Schnitt hinter dem Ohr oder im Gehörgang ermöglicht Zugang. Bei kleinen Neubildungen am Ohr kann der Defekt oft sofort verschlossen werden. Bei Unsicherheit bezüglich Bösartigkeit wird vorübergehend ein Wundverband angelegt. Plastisch-chirurgische Verfahren werden angewendet, um die ästhetische Wiederherstellung der Ohrmuschel zu gewährleisten.
Schnelle feingewebliche Untersuchungen sichern die vollständige Entfernung der Hautveränderung. Heilung und Hörsituation werden regelmäßig überwacht. Nähte werden nach etwa einer Woche entfernt. Regelmäßige Kontrollen im Kopfzentrum Bielefeld.